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OX5 - Login Problem mit Konqueror - Nachtrag II
Es ist nun schon einige Zeit ins Land gegangen, seit das zuletzt beschriebene Login-Problem unter dem Browser Konqueror aufgetreten ist. Es gab auch einen erfreulich regen Austausch mit einem der KDE-Entwickler.
Leider haben die bisherigen Korrekturen zum korrekten Parsing von HTTP-Headern das Problem nicht behoben. Im Moment steht nur soviel fest:
1) Meine eigenen Tests in unserem Firmennetzwerk (mittels einiger PHP-Programme und einer Paketanalyse mit Wireshark) zur Interpretation von HTTP Redirect-Anforderungen (Refresh, Location - Direktiven) durch den Browser Konqueror sind alle positiv verlaufen. Daran scheint es also nicht zu liegen.
2) Die vom OX5-Server im Redirect angeforderten Cookies werden korrekt gesetzt. Der xhtml-Inhalt der HTTP - Refresh-Anforderung an den Browser wird korrekt dargestellt - der Refresh wird jedoch nicht mehr durchgeführt. Es wird kein entsprechendes HTTP GET - Paket an den Server zurückgesandt.
3) Das Problem tritt definitiv erst nach der ab Version 3.5.7-64.1 des kdebase3- bzw. des kdelibs3-Paketes auf. Nachweislich nicht nur auf meiner Installation. Es hat auch nichts mit der bei uns eingesetzten 64Bit Architektur zu tun.
4) Es ist unklar, wie Konqueror mit “chunked” Inhalt der HTTP-Pakete umgeht (”Transfer-Encoding: chunked”). Interessanterweise versendet der OX5 Server seine Mitteilungen an den Browser auf diese Weise. Mir drängt sich ein wenig der Verdacht auf, dass es evtl. ein Konqueror-Problem geben könnte, wenn die vorgegebenen “chunks” alle in einem einzigen IP-Paket Platz finden. Aber das müssen die KDE-Leute herausfinden.
Zusatzanmerkung:
Angesichts der seit 11. August geltenden Rechtslage (Strafrecht §202c) möchte ich betonen, dass eine gründliche Analyse des Problems eigentlich nur unter Beobachtung des Paketaustausches zwischen Client und Server möglich ist. Ich habe mir deshalb wegen der neuen Gesetzgebung als Inhaber der Firma selbst und höchst offiziell die Erlaubnis erteilt, in meiner zweiten Rolle als Administrator die Paketverfolgung in unserem firmeneigenen Netzwerk temporär und auf 2 Rechner begrenzt durchzuführen und danach alle eingesetzten Hilfsmittel wieder von den Systemen zu entfernen.
Wer das für schwachsinnig hält, hat zwar irgendwie Recht, möge sich aber bitte mal mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen - danach stellt womöglich allein der Besitz von solchen Analyse-Tools ein Gesetzesvergehen dar (siehe etwa entsprechende Artikel in den letzten Ausgaben des Linux-Magazins oder aber aktuelle Artikel im PC Magazin) .
Diesem Wahnsinn haben übrigens alle Parteien außer der PDS im Bundestag zugestimmt. Wer also gegen die völlig diffuse Ausformulierung des §202c noch nicht beim Bundestagsabgeordneten seines Vertrauens protestiert hat, sollte dies nachholen. Hier ist insgesamt eine sehr ungute Entwicklung im Gang, die man als IT-Fachfrau oder -mann und als Demokrat nur mit allergrößtem Misstrauen beobachten kann. Hierzu schreibe ich aber bei Gelegenheit einen separaten Beitrag.
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