Eclipse, Git, SSH2, Einträge in der ~/.ssh/config, Bug bei Ciphers mit Domain-Angabe

Wenn man mit Eclipse (Oxygen2, Neon3) Git-Repositories auf Remote-Servern versorgen will, macht man das natürlich über SSH. Ich hatte in einem früheren Blogbeitrag schon mal auf einen Artikel

https://stribika.github.io/2015/01/04/secure-secure-shell.html

hingewiesen, in dem verschiedene Härtungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Natürlich verwendet man dabei auch eine Public Key Authentication, wobei der öffentliche RSA-Schlüssel in hinreichender Länge (> 2048 Bit) auf dem Server implementiert wird. Er ist dort wie üblich beim entsprechenden externen User in die Datei “~/.ssh/authorized_keys” einzukopieren.

Unter Eclipse ist dann in jedem Fall noch Folgendes erforderlich: Unter dem Menüpunkt

Window >> Preferences >> General >> Network Connections >> SSH2

trägt man im Fensterchen zum “General”-Tab das Verzeichnis ein, in dem man seine privaten Keys aufbewahrt – und listet zudem die von Eclipse zu verwendenden Keys für die verschiedenen Git- bzw. SSH-Server auf. Das sieht dann etwa so aus:

Ohne diese Einträge funktioniert eine key-basierte SSH-Authentifizierung unter Eclipse nicht. Das gilt nicht nur für Git sondern auch für andere Arten von SSH-Verbindungen etwa unter den “Remote Systems”-Modulen, für SFTP- und für SSH-Shell-Zugriffe. Die korrespondierende Git-Push-Konfiguration für SSH kann dann etwa wie folgt aussehen:

“55511” sei dabei der gewählte SSH-Port, unter dem der Server erreichbar sein soll. Der Leser muss an dieser Stelle natürlich die für ihn geletenden Einträge vorzunehmen.

Auf einem typischen OpenSSH-Server unter Linux lassen sich die Vorgaben des oben genannten Artikels zu Einträgen in der SSH-Konfigurationsdatei “/etc/ssh/sshd_config” problemlos umsetzen. Etwas anders sieht es aber auf dem OpenSSH-Client-System aus. Dort würde man gerne zumindest folgende empfohlenen Härtungseinträge in der Datei “~/.ssh/config” unterbringen:

Korrekte Einträge in der OpenSSH “~/.ssh/config”-Datei, die aber unter Eclipse nicht funktionieren:

  
Host myserv.myhosteddomain.net
KexAlgorithms curve25519-sha256@libssh.org,diffie-hellman-group-exchange-sha256
Ciphers chacha20-poly1305@openssh.com,aes256-gcm@openssh.com,aes256-ctr,aes256-cbc

Nutzt man die Zeile für “Ciphers” in der angegebenen Form, so funktioniert dies zwar für eine native SSH-Verbindung von der Kommandozeile eines Terminalfensters aus; Eclipse reagiert jedoch traurigerweise mit einer Exception “….. java.lang.NullPointerException“.

Ursache dafür ist eine falsche Behandlung von Domain-Angaben in den Cipher-Verfahren durch die zuständigen Eclipse-Module. Interessanterweise funktionieren aber die Domain-Angaben hinter den KEX-Verfahren!

Folgende Variante funktioniert mit den SSH-Modulen von Eclipse:

Funktionierende SSH-config-Datei für Eclipse:

  
Host myserv.myhosteddomain.net
KexAlgorithms curve25519-sha256@libssh.org,diffie-hellman-group-exchange-sha256
# The following does not 
work in Eclipse 
# Ciphers chacha20-poly1305@openssh.com,aes256-gcm@openssh.com,aes128-gcm@openssh.com,aes256-ctr,aes192-ctr,aes128-ctr,aes192-cbc
# This works, however: 
Ciphers aes256-cbc,aes256-ctr 

Es ist irgendwie traurig, dass Eclipse sich in puncto SSH und Cipher-Angaben fehlerhaft verhält; denn man steht nun vor einer (geringfügigen) Einschränkung der Sicherheit. 256Bit basierte AES-Verfahren sollten im Moment allerdings noch ausreichen.

Ich hoffe, das hilft dem einen oder anderen, der auf die oben genannte Exception stößt. Zu hoffen bleibt auch, dass die Eclipse-Entwickler solche Bugs baldmöglichst beseitigen.

Update zu Opensuse 42.3 – kleine Probleme mit nvidia und libvirt/kvm

Das aktuelle Drama um Meltdown und Spectre verlangt auch von Linux-Usern starke Nerven. Bei Opensuse steht zudem das Auslaufen des Support-Zeitraums für Opensuse Leap 42.2 an. Es lohnt sich also, hier auch noch ein Upgrade betroffener Systeme auf Opensuse Leap 42.3 vorzunehmen. In der Reihenfolge

  1. Anwendung aktueller Kernel-Patches (man suche z.B. unter YaST > Software Management” mit dem Begriff “kernel” nach entsprechenden RPM-Paketen und deren Updates) sowie von Intel- bzw. AMD-Microcode-Patches (Pakete “ucode-intel”, “ucode-intel-blob” bzw. “ucode-amd”) unter Opensuse Leap 42.2.
  2. Bei Einsatz von qemu, kvm, libvirt: Update entsprechender Pakete unter Leap 42.2.
  3. Upgrade auf Opensuse Leap 42.3 (z.B. gem. der Anleitung unter https://kamarada.github.io/en/2017/08/03/how-to-upgrade-from-opensuse-leap-422-to-423/)
  4. Soweit dann noch nötig: Anwendung aktueller Kernel-Patches, von Intel- bzw. AMD-Microcode-Patches und Updates von qemu/kvm/libvirt-Paketen unter Leap 42.3
  5. [Für Mutige (und Sicherheitsbewusste): Upgrade auf ein aktuelles Kernel-Paket zur Version 4.14 aus dem “kernel”-Repository “http://download.opensuse.org/repositories/Kernel:/stable/standard/”.]

Das klappt eigentlich ganz gut. Bei zwei Systemen bin ich dabei im Zuge des Standard-Upgrades aber auf zwei kleinere Problemchen mit “kvm/qemu” und dem proprietären “Nvidia”-Treiber gestoßen.

Nvidia-Problem => Deinstallation des Pakets “drm-kmp-default”

Im Zuge der Installation des proprietären Nvidia-Treibers (z.B. über das Installations-File “NVIDIA-Linux-x86_64-384.98.run”), den man sich von der Nvidia-Web-Site laden kann, klappt zwar die Kompilation des Treibers, nicht aber das Laden des Moduls “nvidia-drm.ko”. Es kommt eine entsprechende Meldung zum Fehlschlag der Nvidia-Installation. Ursache ist ein Paket “drm-kmp-default”, das aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen installiert wird, aber in seiner Version nicht zum aktualisierten Default-Kernel (z.Z. 4.4.104-39.1) des Leap 42.3-Systems passt. Hier hilft es, das Paket “drm-kmp-default” zu deinstallieren. Das “drm”-Modul wird dennoch geladen und vom Modul “drm-nvidia” auch korrekt verwendet.

qemu/kvm-Problem: Korrekten Eintrag zu “namespaces” in der Datei qemu.conf vornehmen

Nach dem Upgrade auf Leap 42.3 und Aktualisierung aller Virtualisierungspakete ließen sich leider keine KVM-Gastsysteme mehr starten. Ich erhielt ganz unabhängig von der Art des Gastes und dessen Betriebssystem eine Meldung der Art:

Error starting domain: internal error: child reported: Kernel does not provide mount namespace: Permission denied

Ursache ist ein fehlender Eintrag

#namespaces = [ “mount” ]
namespaces = []

(bzw. ein unwirksamer Default-Eintrag (namespaces = [ “mount” ])) in der Datei “/etc/libvirt/qemu.conf”.
Ich tippe darauf, dass dieses Problem durch Rückportierungen bestimmter neuer Kernel-Features auf die relativ veraltete 4.4-Version von Leap 42.3 verursacht wurde. Im Standard-4.4-Kernel brauchte man den Eintrag in der vorliegenden Form nämlich nicht. Auf die Lösung dieses Problems bin ich nicht selbst gekommen; s. zu diesem Thema die unten angegebenen Links.

Viel Spaß weiterhin mit Opensuse – trotz des aktuellen Security Super-GAUs. Das beste Gegenmittel gegen Spectre ist – neben laufenden System-Updates – maximale Vorsicht beim Öffnen jeglicher externer Quellen, das Verifizieren von Update-Quellen für System- und Anwendungsdateien und das Verifizieren von Web-Sites im Internet über https-Verbindungen, das Kontrollieren der Hash-Summen für alle Updates sowie der Einsatz von “Noscript
“-Plugins in euren Browsern. Soweit ich das verstehe, erfordert ein Ausnutzen der Spectre-Schwachstelle in den aktuellen Prozessoren das Ausführen malignen Codes. Ein Einfangen von Schadcode muss man vermeiden – diese Binsenwahrheit gilt und erfordert nunmehr weiter erhöhte Wachsamkeit – im besonderen beim Browsen im Internet.

Vielleicht denken einige Unternehmen und Webseiten-Programmierer nun auch wieder ein wenig mehr darüber nach, ob und wann Javascript für den Betrieb einer öffentlichen Web-Seite überhaupt erforderlich ist. Auf vielen Seiten erfolgt der Einsatz oftmals weniger aus funktionalen Gründen als vielmehr deshalb, damit das Nutzerverhalten aus kommerziellen Gründen getrackt werden kann …..

Links

https://forums.opensuse.org/showthread.php/527697-Can-t-load-nvidia-drm-ko-after-update
https://forums.opensuse.org/showthread.php/527394-KVM-guest-will-not-start-with-latest-version-of-kernel
https://www.redhat.com/archives/libvirt-users/2017-March/msg00033.html
https://www.redhat.com/archives/libvirt-users/2017-March/msg00035.html

An ihren Taten sollt ihr sie erkennen … ein paar Gedanken zum Jahreswechsel

Es war ein interessantes Jahr 2017 – auch aus der Perspektive eines 59-Jährigen, der die Entwicklung unserer Parteienlandschaft mit zunehmender Besorgnis verfolgt. Liebe Freunde, sicher werdet ihr euch fragen, warum ich darüber in einem IT-lastigen Blog schreibe. Aber vor kurzem wurde ich von einem IT-affinen Freund nicht ohne Hintergedanken gefragt, was denn meine größte Freude im vergangenen Jahr gewesen sei und was meine größte Enttäuschung.

Der erste Teil der Antwort war einfach und ziemlich IT-frei:

Eine große Freude war eine syrische Flüchtlingsfamilie, die meine Frau und ich ein wenig betreuen. Beide junge Eltern haben im Herbst die B1-Prüfung bestanden – obwohl sie im März trotz vorangegangenen staatlich finanzierten Sprachunterrichts so gut wie kein Deutsch konnten. Danach wird und will einer der beiden trotz 15-jähriger Praxis als Elektriker in Syrien einen formellen Ausbildungsgang in dieser Berufssparte antreten. Integration ist möglich – aber sie bedarf des Engagements und der Geduld deutscher Bürger, die mit unseren neuen Mitbürgern regelmäßig sprechen, sie anspornen und motivieren. Man wird dafür mit neuen Freundschaften und vielfältigen Einblicken in andere Kulturen reichlich belohnt. Und vielleicht erhält unser Land dadurch in einiger Zeit einen Nachschub an den viel beschworenen Fachkräften, an denen es angeblich schon jetzt so mangelt.

Bzgl. der größten Enttäuschung würden einige meiner Bekannten nun vielleicht auf den Abschied der Stadt München von Linux tippen. Falsch. Das war aus meiner Sicht zu erwarten – u.a. wegen grundlegender fachlicher/technischer Defizite bei der Schwerpunktsetzung für den Linux-Einsatz. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Entscheidung viel mehr über den stetigen Verfall der SPD (nicht nur in München) aussagt als über Linux. Womit wir fast schon bei der eigentlichen Enttäuschung wären – nämlich dem Verhalten der SPD bei der Behandlung der Gesetze zur Quellen-TKÜ und zur Möglichkeit der Online-Durchsuchung von IT-Systemen aller Art durch Sicherheitsbehörden.

Zwischen den Ansprüchen an den Staat, die Sicherheit der Staatsbürger zu gewährleisten und auf der anderen Seite die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen als Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie zu schützen, besteht immer ein Spannungsverhältnis. In der Praxis wird es dabei auch zu Widersprüchen kommen, die der Gesetzgeber (mühsam) und unter sorgfältiger Abwägung aller absehbaren Folgen auflösen muss. Dass dem Aspekt der Sicherheit dabei ein großes Gewicht zuzumessen ist, ist klar. Sicher kann man es dabei auch nicht allen recht machen.

Aber: Gesetze, die Eingriffe in fundamentale Freiheit des einzelnen Bürgers auf Dauer regeln sollen, erfordern in einer Demokratie eben auch und unbedingt einen vorhergehenden öffentlichen Diskurs. Dabei müssen möglich Folgen aufgezeigt werden, die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Gesetze ist zu hinterfragen, der Wille der Bevölkerung ist zu erkunden, die Verträglichkeit mit Verfassungsprinzipien sind zwingend auszuloten – auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass einmal Un-Demokraten Macht erhalten könnten. Für meine Generation ist diese Feststellung eine Selbstverständlichkeit. Wir möchten nämlich nicht, dass Willy Brandts Leitsatz “Wir wollen mehr Demokratie wagen” ohne hinreichende Information und Beteiligung der Bürger durch den Satz “Wir wollen mehr staatliche Überwachung praktizieren” ersetzt wird – selbst, wenn die Motive für ausgedehnte Überwachungsmöglichkeiten gut und richtig sein mögen.

In einer repräsentativen Demokratie erwarte ich von einer staatstragenden Parteien wie der SPD, dass sie einen solchen öffentlichen Diskurs intensiv führt und mit hinreichenden Informationen für den Bürger versieht. Dabei ist der Rat von Fachleuten einzuholen, wenn es um Technologiefolgenabschätzungen geht. Dass die Folgen von Staatstrojanern auf ganz verschiedenen Ebenen betrachtet werden müssen, liegt wohl auf der Hand.
Die Gesetze betreffen schließlich auf Dauer Rechte und Freiheiten eines jeden Bürgers in einer digitalen Informationsgesellschaft. Gerade Politiker erleben doch, wie sehr sich unser aller Privatleben in digitalen Abdrücken im Internet, in sozialen Medien und kaum geschützten Cloud-Systemen manifestiert – zum Guten wie zum Schlechten.

Genau hier aber hat die SPD 2017 völlig versagt: Kurz vor der Sommerpause wurden die TKÜ-Gesetzentwürfe ohne größere Debatte im Parlament von der SPD mitbeschlossen. Über das Verhalten der SPD in dieser Angelegenheit und über die Folgen der neuen Gesetze ist in Zeitungen und Internetforen bereits viel Kluges geschrieben worden. Ich möchte das nicht wiederholen.

Persönlich erhielt ich folgende Antwort des SPD-Vorstandes auf eine Mail, in der ich mich beim damaligen Kanzlerkandidaten darüber beklagte, dass die SPD das Thema trotz massiver potentieller Folgen (Wannacry hatten wir zu dem Zeitpunkt gerade hinter uns) nicht hinreichend in einen öffentlichen Diskurs eingebracht habe; ich zitiere den SPD-Vorstand:

“Mit den beschlossenen Gesetzen soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Verbrecher zunehmend über verschlüsselte Messenger-Dienste miteinander
kommunizieren. Für die Zulassung sollen ebenso strenge Voraussetzungen gelten wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische
Wohnraumüberwachung. Die weite Verbreitung informationstechnischer Systeme führt dazu, dass sie auch eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die
Verhinderung und um die Aufklärung von Straftaten geht. Bei der Gefahrenabwehr wird den Polizeibehörden schon seit längerer Zeit ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, schwere Gefahren durch den Einsatz von Überwachungstechniken abzuwehren. Im Bereich der Strafverfolgung ist umstritten, inwieweit die Überwachung insbesondere verschlüsselter Kommunikation über das Internet zulässig ist. Die Möglichkeit eines verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme zum Zweck ihrer Durchsuchung besteht bislang für die Strafverfolgungsbehörden nicht. Der SPD-Obmann im Bundestags-Rechtsausschuss Johannes Fechner sagte, wenn Straftäter die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzten, sollten auch die Polizeibehörden diese neuen technischen Wege gehen können, um Verbrechen aufzuklären.”

Dieser Text sagt leider Einiges darüber aus, wie einfach das digitale Weltbild der SPD inzwischen geworden ist. Der Text offenbart zunächst eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber technischen Entwicklungen. Dann wird der Anspruch formuliert, auch IT-Systeme zur Verhinderung von Straftaten unter Richtervorbehalt einsetzen zu dürfen. Geschenkt …

Bei einer staatlichen Endgeräteüberwachung geht es aber um die potentielle Breite und Tiefe des technischen Eingriffs gegenüber der Bevölkerung, es geht ferner um die fachliche und technische Kontrolle des Eingriffs gegenüber jeder betroffenen Einzelperson; es geht um das Prinzip der Unschuldsvermutung sowie auch die nachweisbare Revision und Beendigung einer Überwachungsmaßnahme bei Ausbleiben von Hinweisen auf ein Verbrechen. Es geht darum, dass durch einen Endgerätezugriff nicht nur auf Kommunikationsdaten zugegriffen werden kann: Wie wird eigentlich praktisch verhindert, dass einmal erworbenes Wissen zur Privatsphäre einer Person auch nach Beweis ihrer Unschuld nicht in anderen Zusammenhängen gegen diese Person verwendet wird? Wie sind Unternehmen zu behandeln? Was geschieht, wenn man über die Überwachung von Einzelpersonen auf sensible Firmendaten stößt, die ggf. mit dem eigentlichen Grund der Überwachung gar nichts zu tun haben? Es geht ferner um ganz praktische technische Fragen einer Überwachung des Eingriffs der Sicherheitsbehörden durch Fachkräfte der Justiz und auch die Verifizierung der Beendigung eines Eingriffs durch die Justiz. Es geht um die Löschung von aufgezeichneten Informationen, die für den Fahndungserfolg unerheblich sind.

Es geht aber auch um virale Fortpflanzung des invasiven Codes für den Fall, dass der mutmaßliche Verbrecher vor einer Entschlüsselung eine
Kopie empfangener kryptierter Informationen auf Endgeräte ohne Internetkontakt vornimmt. Es geht um die technische Kontrolle einer solchen Fortpflanzung. Es geht ferner um die Frage, ob ein staatlicher Eingriff durch IT-Kundige nicht umschifft werden kann – also um die Frage, ob die Maßnahme gegenüber fachkundigen Verbrechern überhaupt wirksam wäre. Es geht um die Verhinderung eines massenhaften Einsatzes oder die Verhinderung des Missbrauchs durch Unbefugte – WannaCray lässt grüßen und, liebe SPD, von den Hintergründen zu WannaCry, nämlich des Einsatzes von invasiven Techniken US-amerikanischer Behörden, die über Lecks nach außen drangen, wusstet ihr … Es geht um die Frage, ob ein Staat, der hackt, erkannte Schwachstellen in Betriebssystemen oder Anwendungs-Software nicht eher für sich behalten wird. Es geht um die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Information zu Schwachstellen in IT-Systemen u.a. durch das BSI. Etc., etc., etc…

Gerne hätte ich zu wenigstens einem dieser Punkte die fachkundige und abgewogene Meinung der SPD erfahren … Leider Fehlanzeige.

Das Thema, dass eine Dekryptierung von Nachrichten, die ein Bürger verschlüsselt hat, durch den Staat grundsätzlich fragwürdig ist, wird in der Antwort des SPD-Vorstands zwar erwähnt, aber erstaunlicherweise nicht ausgeführt. Denn weil der SPD-Obmann im Rechtsausschuss die Meinung vertritt, dass Polizeibehörden auch “diese neuen technischen Wege” gehen sollten, ist bestimmt alles gut. Es geht ja nur um “verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme zum Zwecke der Durchsuchung” – also um den Staat als Hacker. Passt schon … und bestimmt ist euer Obmann auch ein IT-Fachmann …

Liebe Genossen, ich war über dieses Niveau im Umgang mit einem potentiellen Wähler wirklich erschüttert.

Auf eine weitere Mail, in der ich dann im Detail fachliche und technische Aspekte diskutiert habe und die SPD bat, mir zugehörige Sachfragen zu beantworten, erhielt ich – wenig überraschend – keine Antwort mehr. Obwohl dabei der aus meiner Sicht nicht unerhebliche Punkt angesprochen wurde, dass und wie gerade IT-kundige Verbrecher sich gegen die staatlichen Eingriffe wehren könnten – nicht aber der einfache Bürger.

SPD, quo vadis? Ich sag’ mal:

Die SPD hat in den Grokos vergangener Jahre nicht nur ihr Profil verloren, sondern offenbar auch ihr Niveau bei der Behandlung von Themen, die die heutige und die künftige Freiheit des Einzelnen in unserer Informationsgesellschaft betreffen.

Liebe SPD – leider ward ihr meine Enttäuschung des Jahres 2017:

Grundlegende Eingriffe in bürgerliche Freiheiten gehören in eine breite öffentliche Debatte, bevor man entsprechende Gesetze beschließt. Das betrifft nicht nur eure Glaubwürdigkeit – ohne öffentlichen Diskurs zerbricht der Konsens in einer freiheitlichen Gesellschaft. Gerade ihr solltet wissen, dass das wichtiger ist als Koalitionsdisziplin.

Und glaubt mir: Viele Bürger wissen nicht mal, dass es ein Gesetz zur Quellen-TKÜ gibt und dass der Staat künftig unter definierten Bedingungen Endgeräte überwachen darf. Das bestätigt sich immer wieder in Diskussionen mit Nachbarn, mit Freunden – aber auch mit Geschäftspartnern.

Jetzt und heute werden die Grundlagen für die Behandlung bürgerlicher Freiheiten in einer Welt festgelegt, in der digitale Informationssysteme jeden Lebensbereich erfassen und prägen werden. Das ist keine Thematik, die sich allein in Parlamentsausschüssen und Koalitionsverhandlungen klären ließe. Es ist auch keine Thematik für politisch interessierte Zirkel von selbsternannten IT-Eliten. Diese Thematik geht uns alle als Bürger, aber auch als Unternehmer und Unternehmerinnen in einer liberalen Gesellschaft unmittelbar und dauerhaft an. Alle staatstragenden Parteien sind hier zum öffentlichen Diskurs verpflichtet – eine historisch der Freiheit verbundene Partei aber in besonderem Maße …

P.S.: Enttäuscht wird man in der Regel durch Menschen oder Organisationen, für die man eine gewisse
Sympathie empfindet oder empfunden hat.