Im letzten Post
dm-crypt/Luks – Begriffe, Funktionsweise und die Rolle des Hash-Verfahrens – I
bin ich auf ein paar wichtige Elemente und die Funktionsweise von LUKS eingegangen. Auf dieser Grundlage können wir uns nun ein paar Gedanken zum Einsatz von Hash-Verfahren – wie etwa SHA – im Rahmen von LUKS machen.
Folgendes hatten wir bereits herausgearbeitet:
Unter LUKS muss ein PBKDF-Verfahren aus einer beliebig langen Zugangs-Passphrase eine Byte-Sequenz definierter Länge berechnen. PBKDF steht dabei für “Password-based Key Definition Function”; konkret verwendet LUKS1 die Funktion PBKDF2 (RFC2898). Den Ergebnisstring von PBKDF2 hatte ich im letzten Beitrag “PB-Key” genannt. Bitte beachtet: “PB-Key” ist keine offizieller Begriff aus dem LUKS Wortschatz. Ich verwende den Begriff hier im Blog lediglich zur klaren Unterscheidung von anderen LUKS-Keys. Der PB-Key wird zur Ent-/Ver-Schlüsselung des sog. “Master-Keys” [MK] eingesetzt. Der Master-Key wird bei der Initialisierung eines LUKS-Devices zufällig erzeugt und später in einem symmetrischen Krypto-Verfahren zur Verschlüsselung der geheim zu haltenden Daten des Devices herangezogen. Der PB-Key ist im normalen Betrieb also nur ein Hilfsmittel, um den zentralen Master-Key zu ermitteln. Nichtsdestoweniger hängt die Sicherheit des Systems maßgeblich am PBKDF.
Das Erzeugen eines Strings definierter Länge (hier des PB-Keys) aus einem beliebig langen String (hier: der Passphrase) ist eine klassische Aufgabe von Hash-Algorithmen. Wir vermuten also (zu Recht!), dass LUKS im Rahmen des PBKDF Hash-Verfahren benutzen muss. Tatsächlich war das über lange Zeit default-mäßig SHA-1. Siehe etwa die Git-Hub-Dokumentation zu dm-crypt/Luks; unter dem Punkt 5 “Security Aspects” kann man dort lesen, dass LUKS standardmäßig SHA-1 einsetzt
(https://gitlab.com/ cryptsetup/ cryptsetup/ wikis/ FrequentlyAskedQuestions).
Nun gilt aber SHA-1 schon seit längerer Zeit als unsicher. Deshalb findet man im Internet zahlreiche besorgte Diskussionen zum Einsatz von SHA-1 unter LUKS (s. die vielen Links am Ende des Artikels). Wie ist dieses Thema zu beurteilen? Diese Frage hat auch mich als Anwender beschäftigt – u.a. auch wegen der Anforderung der DSGVO, als Dienstleister im regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten Sicherheit auf dem Stand der Technik zu belegen. Ich hatte aber auch ein grundsätzliches Interesse an dem Thema.