Liebe Leser des Blogs,
wie viele andere schlagen wir uns gerade mit dem Thema DSGVO (bzw. EU GDPR) herum. Ein Thema ist dabei Google Analytics, kurz [GA]. Auch wir haben bislang in diesem Blog ein Plugin verwendet, um mittels GA feststellen zu können, wie oft unser Blog besucht wird und welche Artikel unsere Besucher am meisten interessieren. Wir haben dies bislang für legitim und auch sinnvoll gehalten. Nun hat sich unsere Meinung aber geändert.
Das Gute an der DSGVO (EU GDPR) ist, dass man sich auch als Webseiten-Betreiber ein paar unangenehmen Fragen stellen muss. Eine Frage, die ich selber immer wieder verdrängt habe, ist:
Wie reagiert eigentlich der/die Besucher/in einer Web-Site, wenn er/sie entscheiden kann, ob Cookies verwendet werden und ob sein Verhalten mittels GA auf der Site getrackt wird oder nicht?
Wir machen uns dabei folgenden Aspekt zu wenig klar: Web-Site-Betreiber leisten ja eigentlich dem geschäftsbedingten Daten-Sammeltrieb von Google Vorschub, indem sie/wir vermeintlich zum eigenen Vorteil einen attraktiven und gut funktionierenden Service von Google nutzen. Gerade in im Falle von Google Analytics geht es aber nicht nur um unsere eigenen Daten. Die nachfolgende Frage drängt sich auf:
Kann man testen, wie der User oder Leser auf Google Analytics reagiert, wenn er rechtzeitig informiert wird – und eine Option hat? Antwort: Ja, das kann man – und sollte es im Vorfeld der DSGVO auch tun. Wir haben eine Woche lang – eher unfreiwillig – einen solchen Test gemacht. Hier ist unsere Geschichte, die uns selbst gestern ein wenig ungläubig auf GA-Daten zum Blog blicken ließ …
Am 01. Mai habe ich mich aufgrund der DSGVO mit verschiedenen Plugins und Cookie-Bannern auseinandergesetzt. Zudem mit Plugins, die ein Google-Analytics-Opt-Out durch den Leser ermöglichen. In den Blog integriert wurde dann einerseits ein Cookie-Banner-Plugins der italienischen Regierung, das wir als gut erachtet hatten (s.u.). Auf diesem Banner wiesen wir auf Google Analytics hin. Zusätzlich kam auch ein Opt-Out-Plugin bzgl. Google Analytics zum Zuge.
Eine Woche später mussten wir folgenden, für uns doch ziemlich überraschenden Effekt konstatieren:
Laut Auswertung der “Google Analytics”-Statistik ging die Anzahl der Besucher dieses Blogs am 02.05. angeblich von durchschnittlich 150 Besuchern pro Tag schlagartig auf 3 oder 4 pro Tag herunter. Tendenz im Laufe der Woche fallend. Gestern war es nur noch 1 Besucher am ganzen Tag.
Irgendwie nicht lustig … Ein wenig Studium des Programmablaufs machte aber deutlich, dass das ein Scheineffekt war/ist – allerdings ein interessanter. Denn ein Gegentest zeigte, dass die veränderte Google-Analytics-Statistik etwas über die Haltung und Meinung unserer Besucher aussagt.
Wir gehen nach einer zwischenzeitlichen Analyse davon aus, dass der beobachtete GA-Effekt auf eine gewollte Wechselwirkung des Cookie-Banner-Plugins mit dem üblich “Google Analytics”-Skript in den Webseiten zurückzuführen ist. Das sog. “EU-Cookie-Law”-Plugin bietet nämlich als eines von wenigen eine Option an, die ich für absolut fair und richtig halte und deshalb aktiviert hatte:
Das Cookie-Banner-Plugin unterbindet in Webseiten integrierte Skripte, die ja potentiell weitere Cookies setzen und lesen könnten, so lange, bis eine explizite User-Zustimmung zur Cookie-Nutzung erfolgt ist.
Das verhindert technisch nun auch
nicht jede Art von Benutzer-Analyse: Bereits der PHP-Code der Seite könnte ja Session-Cookies und auch (verschlüsselte) Cookies mit weiteren tiefergehenden Informationen zum Besucher aufgrund von Browser-Informationen setzen und zumindest im Zuge von Seitenwechseln bestimmte Dinge auswerten. Viele WordPress-Plugins und Themes etwa setzen eigene (relativ harmlose) Cookies zur dynamischen Ablaufsteuerung, z.B. im Zusammenhang mit Bildgalerien. Detailliertere Auswertungen des Nutzerverhaltens setzen aber Javascript oder andere Skripts am Client (Browser/App) und bestimmte Cookie-Typen mit unterschiedlichen Informationen voraus.
Deshalb bietet das Plugin der italienischen Regierung die Option, cookie-fähige Skripte zu unterbinden, die auf der Client-Seite – also im Browser – ausgeführt werden. Das betrifft u.a. JS, Flash. Und natürlich Google Analytics; kaum überraschend setzt das GA-Skript ja gleich mehrere (3) Cookies.
Aus unserer Sicht spiegelt die Option des italienischen Cookie-Banners den Geist der DSGVO wieder… Der User soll nicht nur informiert werden, sondern auch ein wenig Einfluss auf das Geschehen haben, wenn seine Daten betroffen sind.
Stimmt der Besucher des Blogs durch Klicken auf den angebotenen Button zu, so ist das alles kein Problem. Das Script für Google Analytics läuft dann regulär ab; das Verhalten des Users auf der besuchten Seite wird direkt registriert und kann vom Inhaber der Seite auch live mitverfolgt werden. Was aber, wenn der Besucher den Button bzw. das gesamt Cookie-Banner aus guten Gründen ignoriert? Eine Folge ist, dass das Mini-Skript von Google Analytics dann nie zum Zuge kommt ….
Nun ist das bewusste Ignorieren des Cookie-Banners eine völlig verständliche Reaktion. Ich selbst wähle dieses Handlungsmuster laufend – u.a. und im Besonderen auch auf Seiten von Suchmaschinen-Herstellern. Ein Motiv ist dabei:
Warum sollte ich etwas zustimmen, das nicht explizit einer Wahl sondern eher einer reinen Kenntnisnahme entspricht? Und warum sollte ich etwas zustimmen, bei dem ich die Folgen nicht abschätzen kann?
Implizit müsste ein derart vorsichtiger Benutzer dabei davon ausgehen können, dass dann eben auch nichts außer einfachen Session-Cookies zum Tragen kommt. In Wirklichkeit ist dies leider nur bei einem kleinen Teil von Web-Sites der Fall. Das Cookie-Informations-Banner wird meist nur aus Alibi-Gründen angezeigt; das Nicht-Anklicken des OK-Buttons hat vielfach keine Wirkung im Sinne einer Cookie-Blockade. Im Fall unseres Cookie-Banners war das jedoch anders.
Ich habe am gestrigen und heutigen Nachmittag dann mal getestet, was passiert, wenn ich die Sperre von Scripts über das Cookie-Banner wieder deaktiviere. Na, ihr erratet es schon:
An beiden Tagen wurden sofort wieder etwa 15 Besucher des Blogs innerhalb von jeweils ca. 30 Minuten Testzeitraum registriert. Das konnte ich live in unserem GA-Account verfolgen. Am Nachmittag ist das auf unserem Blog Durchschnitt. Damit ist die Theorie wohl richtig, dass unsere (intelligenten!) Besucher das Cookie-Banner entweder schlicht ignorieren oder systematisch eine ebenfalls angebotene Opt-Out-Alternative gewählt haben.
Eigentlich sind Banner,
- die ein Zustimmung zu Cookies anfordern und
- die zulassen, dass clientseitig ablaufende Skripts im Hintergrund mehr als einfache Session-Cookies zur Steuerung des Seitenablaufs setzen, wenn der User das Banner ignoriert,
eine Farce. Wie gesagt: Ich selbst erwarte wider besseren Wissens, dass keine Zustimmung durch Button-Klick bedeutet, dass auch nichts passiert.
Aus meiner Sicht dienen die von GA dynamisch gesetzten Cookies jenseits meiner persönlichen
statistischen Interessen aber auch weiterreichenden Anliegen von Google (s.u.)! Es wäre also gegenüber unseren Lesern nicht fair, das GA-Skript nicht zu unterbinden, wenn der User das Cookie-Banner und seinen Button absichtlich ignoriert.
Ignorieren die meisten unserer Besucher aber das Cookie-Banner tatsächlich absichtlich, so wird bei fairer Einstellung des Cookie-Banners Google Analytics für uns, vermutlich aber auch für andere völlig nutzlos. Das hat uns die Erfahrung der letzten Woche eindeutig gezeigt.
Hinzu kam, dass man aufgrund der DSGVO als Nutzer von Google Analytics nun ja auch den neuen Google-Bedingungen für die Nutzung von Analytics zustimmen muss. Hmmmm – ausgedruckt sind das 13 Seiten, die Google da unverschämterweise nur in Form eines kleinen Popups anbietet, bei dem man sich dann den Mittelfinger wund-scrollt. Allein das sollte einen schon misstrauisch machen…. Zudem erhielt ich die neuen Nutzungsbedingungen in unserem Google-Account nur auf Englisch angeboten – obwohl Google natürlich sehr wohl erkannte, dass ich mich aus Deutschland auf der GA-Verwaltungsseite angemeldet hatte.
Ich muss nach einer längeren Lektüre leider sagen,
- dass ich die neuen (englisch verfassten) Bedingungen mindestens genauso skeptisch sehe wie die von mir in diesem Blog zuletzt so kritisierten Nutzungsbedingungen von Facebook
- und dass ich die Google-Bedingungen z.T. – wegen der ausgesprochen verklausulierten Anwaltssprache – als noch unverständlicher einstufe.
Es wird Leser meines früheren Artikels zu Facebook nicht wundern, dass auch bei Google eine Art “third-party-partners” (s. den Link unten) auftaucht – selbige heißen bei Google aber “Third-Party-Subprocessors” und “Affiliates”. Die spielen natürlich auch im Kontext der GA-Daten-Erfassung eine interessante Rolle. Letztere wiederum lässt sich allerdings nur über weitere sekundäre (und lange) Dokumente erschließen. Ehrlich: Das nervt!… schon auf Englisch, es würde das aber sicher auch auf Deutsch tun.
Mir scheint, die EU GDPR hat offenbar durchaus das Potential, das Geschäftsmodell bestimmter Informationskraken durch eine bessere Information von Nutzern in Frage zu stellen – und die Anwälte von Facebook, Google und Co. leisten nun ganze Arbeit, um Otto-Normal-Verbraucher mit wirklich schwer verdaulichen Text-Kaskaden von bestimmten Schlussfolgerungen abzuhalten. Gewollt oder nicht …
Im Fall von Google Analytics stößt man dann noch auf eine spezielle Anforderung: Man muss zustimmen, dass Google das Recht hat, Daten aus dem EWR/EU-Raum heraus zu befördern – speziell in die USA. Ich habe das mit meinen begrenzten Englisch-Kenntnissen zumindest so verstanden und meine, Punkt 10.1 ff. der neuen Google-“Terms” lässt hier keine andere Interpretation zu. Dieser Datentransfer dient dann u.a. der Versorgung von “Googles “Affiliates and Subprocessors” in solchen Staaten außerhalb der des EWR/EU-Raums. Dem soll ich als Google-“Customer” zwingend zustimmen.
Tja Leute, warum sollte ich das angesichts einer sich abschottenden amerikanischen Wirtschaft eigentlich tun?
Und ehrlich gesagt, die Termini “Affiliates” und “Subprocessors” gefallen mir gar nicht … speziell, wenn ich für ein besseres Verständnis noch weitere Papiere und Bedingungen studieren soll. Durch einen späteren Abschnitt und durch Appendix 1 wird übrigens klar, dass die exportierten Daten dann natürlich auch die erfassten Daten der Besucher einer Website umfassen. Zumindest nach meinem Verständnis. Vielleicht sollte google dazu mal Stellung beziehen.
Klar auch, dass in dem Augenblick, wo die Daten Server auf amerikanischem, chinesischem, russischem oder sonstigem Nicht-EU-Boden erreichen, dort womöglich der lokalen Rechtsprechung bzgl. des Umgangs mit
unseren/euren Daten unterliegen.
Die neuen Nutzungsbedingungen von Google kann ich nicht guten Gewissens und schon gar nicht ohne vorherige Anwaltskonsultationen mittragen. Der ganze Text ist eine einzige Zumutung. Entscheidend ist dabei aber, dass es hier nicht nur um meine, sondern auch um eure Daten geht.
Liebes Google: Verlangt vom Nutzer eures GA-Services in Zukunft lieber eine angemessener Gebühr und haltet dafür die Daten dann ausschließlich auf EU-Servern vor. Und gebt sie (dann) explizit und grundsätzlich nicht an “Affiliates und Third Party Sub-Processors” weiter! Bitte sucht euch gefälligst auch Übersetzer, die das zugehörige Anwalts-Englisch in klare, für jeden Kunden nachvollziehbare Landessprache übersetzen.
Es ist für mich – wie bei Facebook auch – leider überhaupt nicht nachvollziehbar, was mit meinen und den erfassten Daten meiner Leser passiert, sobald diese Daten – offenbar absehbar und gewollt – die EU verlassen. Sorry, aber dabei gehe ich angesichts der Entwicklung in einigen Staaten weg von demokratisch verfasster Rechtsstaatlichkeit zunächst mal vom Schlimmsten aus. Gegenüber Eingriffen staatlicher Eingriffen nützt nämlich auch eine ISO 27000 nichts, auf die Google hinweist.
Da mein Cookie-Banner aus rechtlichen Gründen natürlich auch auf Google Analytics hinweisen müsste, sehe ich als Voraussetzung einer nachfolgenden aktiven Zustimmung des Lesers auch das Verständnis der Folgen einer Akzeptanz von GA-Cookies als zwingend notwendig an. Nun verstehe ich aber nicht mal selbst Googles Bedingungen … Das kann ich meinen Lesern nicht zumuten.
Der einwöchige Testlauf hat zudem deutlich gezeigt, dass zumindest die Leser dieses Blog die angeforderte explizite Zustimmung wohl aus guten Gründen nicht geben wollen und werden – was ich sehr gut verstehe!
GA wird nach der DSGVO faktisch völlig sinnlos, wenn man mit seinen Lesern und potentiellen Kunden fair umgehen will – und eine explizite Zustimmung zu Cookies zur Bedingung für das Ablaufen wenn GA-Scripts macht. Ist vielleicht gut so, denn die Folgen der neuen Bedingungen für die Nutzung von GA kann ein Webseitenbetreiber eigentlich nicht ohne aktives Involvieren seiner Leser mittragen. Und meine Leser haben mir im Laufe der letzten Woche hierzu eine eindeutige Antwort gegeben.
Deshalb stellen wir Google Analytics auf diesem Blog im Interesse unserer Leser ab. Das entsprechende Konto bei GA wurde gekündigt. Leider behält sich Google das Recht vor, im Sinne von staatlich verordneter Datenvorratshaltung die bislang erfassten Daten noch eine Weile vorrätig zu behalten. Auch ein interessanter Punkt – aber ich mag meinen Blutdruck nicht weiter strapazieren …
Gerne könnt ihr mich per E-Mail zu diesem Thema kontaktieren.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 08.05.2018 und 15.05.2018 textlich und inhaltlich bearbeitet. Am 15.05. wurden zudem etliche Rechtschreibfehler beseitigt.
Eränzung 15.05.2018: Möglicherweise fand der Beitrag ja auch bei Google-Mitarbeitern Interesse. So hatte ich am 07.05.2018 und am 08.05.2018 mehrfach Zugriffe auf mein Xing-Profil von Google-Mitarbeitern zu verzeichnen. Anonym natürlich … Liebe Leute von Google, wenn es etwas zu sagen oder zu besprechen gibt oder ich mich gar bzgl. der neuen Nutzungsbedingungen getäuscht haben sollte, dann schreibt mich bitte unter Nennung von Namen an. Ich bin auch gerne bereit, eure Meinung hier zu präsentieren.
Leaving Facebook … – I
Bruce Schneier über Facebook, Cambridge Analytica und die Daten-Sammel-Industrie
https://www.kuketz-blog.de/das-kranke-www-stop-using-google-web-services/
https://traffic3.net/wissen/webanalyse/google-analytics-datenschutz
https://www.blogmojo.de/google-dsgvo/#5_google_analytics